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Das Grenzzeichen ist ein Eisenbahnsignal und kennzeichnet die Grenze, bis zu der bei zusammenlaufenden Gleisen das Gleis besetzt werden darf. Das jeweils andere Gleis darf nur befahren werden, wenn das besetzte Gleis grenzzeichenfrei ist. Der Bediener des Stellwerks stellt dies im Rahmen der Fahrwegprüfung fest, bevor er eine Zugfahrt durch das Auffahrtstellen eines Signals zulässt. Er berücksichtigt dabei auch, dass sich ein zuvor eingefahrener Zug nach dem Anhalten durch das Entspannen der Pufferfedern noch etwas „strecken“ kann und dabei das zuvor frei gefahrene Grenzzeichen wieder übersetzt. In Gleisen, die mit einer Gleisfreimeldeanlage ausgerüstet sind, wird diese Bedingung technisch sichergestellt. Die Isoliergrenze der Gleisstromkreise beziehungsweise die Achszähler ist dazu nicht unmittelbar am Grenzzeichen, sondern mindestens sechs Meter dahinter installiert.
Die genaue Position des Grenzzeichens wird durch den Mindestgleisabstand der beiden zusammenlaufenden Gleise in Abhängigkeit von Überhöhung und Radius bestimmt. Da das Grenzzeichen nur für den Rangierbetrieb von Bedeutung ist, wird der Mindestgleisabstand für Rangiergeschwindigkeiten betrachtet und steht daher in der Regel bei Normalspurbahnen bei einem Gleisabstand von 3,50 Meter. Bei Drei- und Vierschienengleisen können mehrere Grenzzeichen, jeweils für Normal- und Schmalspur, vorhanden sein.
Ein schwarz-weiß gestreiften Balken oder Stein (Österreich, Ungarn), oder sogar nur ein weißer Balken (Italien).
Modell: Ist in schwarz/weiß gefärbt
Größe: LxBxH: 10,5x2x1mm
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This Product was added to our catalogue on 03/06/2014.